Bei einer Praxisrenovierung entstehen Risiken, die von den Standardversicherungen einer laufenden Praxis nicht abgedeckt werden. Dazu gehören Bauschäden am Gebäude, Schäden durch Handwerker und die Haftung für Unfälle auf der Baustelle. Eine Bauleistungsversicherung und eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Bauphase sind essenziell. Außerdem muss der Versicherungsschutz für bestehende Praxisinhalte während der Renovierung aufrechterhalten und angepasst werden.
Hintergrund
Während einer Praxisrenovierung befindet sich die Praxis in einem vulnerablen Zustand: Handwerker haben Zugang, Gebäudeteile sind geöffnet, Geräte und Einrichtungsgegenstände sind möglicherweise ausgelagert oder gefährdet. Eine Bauleistungsversicherung deckt Schäden an der Bauleistung selbst ab, etwa durch Materialfehler, Sturm oder Vandalismus. Die Haftpflicht des Praxisinhabers als Bauherr deckt Schäden an Dritten ab, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden. Handwerker sind in der Regel über ihre eigene Betriebshaftpflicht versichert, aber für Schäden, die außerhalb ihrer Versicherung liegen, haftet unter Umständen der Bauherr.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Informieren Sie Ihre Praxisinhaltsversicherung über die Renovierung und klären Sie, ob der Schutz während der Bauphase angepasst werden muss.
- Prüfen Sie, ob eine Bauleistungsversicherung für den Renovierungsumfang notwendig ist.
- Beauftragen Sie nur Handwerker mit aktueller Betriebshaftpflichtversicherung und lassen Sie sich diese vor Auftragsbeginn nachweisen.
- Klären Sie, wer für Schäden durch Handwerker an Praxisinhalten (z.B. bei Wasserschäden) haftet und wer die Kosten trägt.
- Ärzteversichert begleitet Sie durch die Versicherungsfragen bei Ihrer Praxisrenovierung und schließt Lücken in der Übergangsphase.
- Sichern Sie wertvolle Geräte und Akten vor Beginn der Renovierung an einem sicheren Ort.
Quellen
- GDV: Bauleistungsversicherung
- Bundesärztekammer: Praxisbetrieb und Versicherungsschutz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxismanagement
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