Beim Bau einer neuen Arztpraxis sind spezifische Versicherungen für die Bauphase erforderlich, die sich von den späteren Betriebsversicherungen unterscheiden. Als Bauherr trägt der Arzt die Haftung für Schäden, die während der Bauphase an Dritten entstehen. Die Bauleistungsversicherung schützt die im Bau befindliche Praxis gegen Bauschäden. Nach Fertigstellung erfolgt der Übergang zu einem vollständigen Praxisversicherungspaket. Eine sorgfältige Planung dieser Übergänge verhindert Versicherungslücken.
Hintergrund
Als Bauherr haftet ein Arzt für Personen- und Sachschäden, die durch den Bau verursacht werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden an der Bauleistung durch Unwetter, Vandalismus oder unvorhergesehene Ereignisse. Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch Pfusch oder mangelnde Qualität der Handwerker. Mit Fertigstellung der Praxis beginnt der Versicherungsschutz für Praxisinhalte und -gebäude, während die Bauversicherungen auslaufen. Eine gute Koordination beider Phasen ist entscheidend.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, die Sie für die gesamte Bauphase absichert.
- Prüfen Sie, ob eine Bauleistungsversicherung für das Bauvolumen Ihrer Praxis sinnvoll und notwendig ist.
- Planen Sie rechtzeitig vor Fertigstellung den Übergang zur Praxisinhaltsversicherung, damit ab dem ersten Betriebstag Schutz besteht.
- Beauftragen Sie nur Fachbetriebe mit gültigen Betriebshaftpflichtversicherungen.
- Ärzteversichert koordiniert für Sie den Versicherungsschutz für Bau und Betrieb nahtlos und vermeidet Lücken.
- Lassen Sie die Praxisausstattung bereits vor dem Einzug inventarisieren, um die Versicherungssumme korrekt festzulegen.
Quellen
- GDV: Bauversicherungen im Überblick
- Bundesärztekammer: Praxisgründung und Versicherungsschutz
- KfW: Finanzierung für Praxisneubauten
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