Ein ambulantes OP-Zentrum (AOZ) bietet chirurgische Eingriffe ohne stationäre Aufnahme an und unterliegt besonders hohen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Versicherungsschutz. Die Berufshaftpflichtversicherung muss alle im Zentrum erbrachten Eingriffe abdecken, und die Betriebshaftpflicht schützt gegen Schadensersatzansprüche durch Dritte im Praxisbetrieb. Zusätzlich sind Geräteversicherungen für hochwertige OP-Ausstattung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung unerlässlich. Die Komplexität des Versicherungsschutzes spiegelt die Komplexität des Betriebs wider.
Hintergrund
Ambulante OP-Zentren müssen die Anforderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen und werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassen. Sie führen eine Vielzahl von Eingriffen durch und beschäftigen oft mehrere Ärzte verschiedener Fachrichtungen. Die Berufshaftpflicht muss alle Fachgebiete und alle durchgeführten Eingriffe explizit abdecken. Hochwertige OP-Geräte, Narkosegeräte und Monitoring-Equipment müssen gegen Ausfall, Beschädigung und Diebstahl versichert sein. Bei mehrstündigen Ausfällen durch technische Defekte oder Schäden entstehen erhebliche Umsatzverluste, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung absichert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie sicher, dass die Berufshaftpflichtversicherung aller im AOZ tätigen Ärzte alle dort durchgeführten Eingriffe explizit abdeckt.
- Schließen Sie eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung für den AOZ-Betrieb mit ausreichenden Deckungssummen ab.
- Versichern Sie OP-Geräte und -ausrüstung durch eine Elektronik- und Geräteversicherung auf Neuwertbasis.
- Kalkulieren Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung auf Basis des täglichen Umsatzausfalls und der voraussichtlichen Wiederbeschaffungszeit.
- Ärzteversichert hat Erfahrung mit dem spezifischen Versicherungsbedarf von OP-Zentren und entwickelt maßgeschneiderte Konzepte.
- Überprüfen Sie Deckungssummen und versicherte Geräte jährlich, da AOZ-Ausstattungen regelmäßig aktualisiert werden.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ambulante Operationen und Qualitätssicherung
- Bundesärztekammer: Ambulante Chirurgie und Berufshaftpflicht
- GDV: Betriebshaftpflicht und Geräteversicherungen
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