Eine Physiotherapie-Praxis hat spezifische Versicherungsbedarfe, die sich von denen einer Arztpraxis in einigen Punkten unterscheiden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten deckt Schäden aus Behandlungsfehlern ab, beispielsweise Verletzungen durch falsch durchgeführte Mobilisationstechniken. Praxisinhalts- und Geräteversicherungen schützen die oft wertvollen therapeutischen Geräte. Als Ärzte, die Physiotherapeuten angestellt haben, müssen Praxisinhaber sicherstellen, dass alle Mitarbeiter ausreichend haftpflichtversichert sind.
Hintergrund
Physiotherapeutische Behandlungen können bei falscher Ausführung zu erheblichen Verletzungen führen, besonders bei Manueller Therapie, Traktionen oder elektrophysikalischer Therapie. Die Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeuten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber professionell unerlässlich. Ärzte, die Physiotherapeuten angestellt haben, haften als Arbeitgeber für Schäden, die ihre Mitarbeiter im Rahmen der Arbeit verursachen, sofern diese nicht selbst versichert sind. Für die Praxisausstattung (Therapieliegen, Trainingsgeräte, Elektrotherapiegeräte) empfiehlt sich eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie sicher, dass alle angestellten Physiotherapeuten eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben.
- Schließen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Physiotherapiepraxis ab, die auch Behandlungsschäden durch angestelltes Personal abdeckt.
- Versichern Sie therapeutische Geräte durch eine Elektronikversicherung auf Neuwertbasis.
- Dokumentieren Sie alle Behandlungen sorgfältig, um bei Haftungsansprüchen eine lückenlose Behandlungshistorie vorlegen zu können.
- Ärzteversichert kennt die Versicherungsbedürfnisse von Physiotherapiepraxen und berät Sie zur optimalen Absicherung.
- Überprüfen Sie jährlich, ob neu angeschaffte Geräte in Ihrem Versicherungsschutz erfasst sind.
Quellen
- Bundesärztekammer: Haftung im therapeutischen Bereich
- GDV: Berufshaftpflicht für Heilberufe
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Physiotherapie und Heilmittelverordnungen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →