Reha-Kliniken haben einen spezifischen Versicherungsbedarf, der sich von dem einer Akutklinik oder einer niedergelassenen Praxis unterscheidet. Die Kombination aus stationärer Patientenversorgung, Physiotherapie, Sport- und Ergo-Therapie sowie häufig hochwertiger Medizintechnik erfordert ein umfassendes Versicherungskonzept. Ärzte in leitender Position einer Reha-Klinik sollten diesen Versicherungsrahmen kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Police und muss den Patientenstrom und alle therapeutischen Angebote abdecken
  • Für leitende Ärzte ist eine persönliche Berufshaftpflicht sinnvoll, da die institutionelle Police nicht immer persönliche Ansprüche abdeckt
  • Sport- und Therapieflächen erfordern spezielle Zusatzklauseln in der Inhaltsversicherung

Ausführliche Antwort

Reha-Kliniken schließen typischerweise eine gewerbliche Betriebshaftpflicht ab, die Schäden an Patienten, Besuchern und Dritten auf dem Gelände abdeckt. Diese muss auf den tatsächlichen Patientenumfang (stationäre Betten, ambulante Tagespatienten) und das Spektrum der therapeutischen Leistungen abgestimmt sein. Für therapeutische Angebote wie Hydrotherapie, Sporttherapie oder medizinische Trainingstherapie sind spezifische Deckungserweiterungen erforderlich.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Reha-Kliniken besonders relevant, da ein Gerätedefekt oder ein Brandereignis den gesamten Rehabilitationsbetrieb zum Erliegen bringen kann. Auch Cyber-Versicherungen werden zunehmend wichtiger, da Reha-Kliniken digitale Patientenakten und Therapiepläne führen. Für die leitenden Ärzte ist es wichtig zu klären, ob die institutionelle Haftpflicht auch sie persönlich schützt oder ob eine eigene Berufshaftpflicht notwendig ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Leitende Ärzte in Reha-Kliniken sollten ihr persönliches Versicherungskonzept unabhängig von der institutionellen Absicherung aufstellen. Ärzteversichert berät speziell zu den Schnittmengen zwischen institutioneller und persönlicher Haftpflicht in Klinik- und Rehabilitationseinrichtungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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