Der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter ist rechtlich klar geregelt und hat erhebliche Konsequenzen für die Qualität der Beratung. Ärzte sollten verstehen, wer wirklich in ihrem Interesse handelt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Versicherungsmakler ist gesetzlich der Interessenvertreter des Kunden und darf Produkte aller Versicherer vergleichen und empfehlen
- Ein Versicherungsvertreter (auch Ausschließlichkeitsvermittler) ist an einen oder wenige Versicherer gebunden und kann nur deren Produkte anbieten
- Nur Makler unterliegen dem Gebot, den für den Kunden objektiv besten Tarif zu empfehlen (§ 60 VVG)
Ausführliche Antwort
Ein Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO handelt treuhänderisch im Auftrag des Kunden. Er darf den gesamten Markt scannen, Tarife vergleichen und die für den Kunden passendste Police empfehlen, unabhängig davon, welcher Versicherer die höchste Courtage zahlt. Bei Schlechtberatung haftet der Makler persönlich, was seinen Anreiz zur sorgfältigen Arbeit erhöht.
Ein Versicherungsvertreter handelt dagegen im Auftrag des Versicherers. Er ist vertraglich an dessen Produktpalette gebunden. Das muss kein Nachteil sein, wenn der Versicherer gute Produkte hat, bedeutet aber strukturell, dass kein vollständiger Marktvergleich möglich ist. Mehrfachagenten können Produkte mehrerer Versicherer anbieten, aber nicht alle Marktteilnehmer. Ärzte sollten vor dem Beratungsgespräch stets fragen: Sind Sie Makler oder Vertreter? Das klärt die Ausgangslage sofort.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der ausschließlich im Interesse der Ärzte handelt und produktneutral aus dem Gesamtmarkt vergleicht. Alle Vergütungen werden transparent offengelegt.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin – Versicherungsvermittler
- GDV – Versicherungsvermittlung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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