Die Versorgungslücke ist der Unterschied zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und den tatsächlich erwarteten Rentenleistungen aus Versorgungswerk und gesetzlicher Rentenversicherung. Für Ärzte ist diese Lücke häufig erheblich und muss durch private Vorsorge geschlossen werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versorgungslücke = gewünschtes Nettorenteneinkommen minus erwartete Versorgungswerkrente
- Ein Arzt mit 80-prozent-Rentenziel benötigt oft 3.000 bis 5.000 Euro private Zusatzrente monatlich
- Frühzeitige Berechnung schafft Klarheit und ermöglicht gezielten Kapitalaufbau
Ausführliche Antwort
Die Berechnung der Versorgungslücke folgt einem einfachen Schema: Zunächst wird der gewünschte monatliche Nettobedarf im Ruhestand festgelegt (üblicherweise 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens). Davon werden die erwarteten Versorgungswerkansprüche und etwaige gesetzliche Rentenansprüche abgezogen. Das Ergebnis ist die monatliche Lücke.
Beispiel: Ein 45-jähriger Facharzt mit 8.000 Euro Nettoeinkommen plant mit 6.400 Euro monatlichem Rentenbedarf (80 Prozent). Das Versorgungswerk zahlt voraussichtlich 3.500 Euro monatlich. Die Versorgungslücke beträgt 2.900 Euro monatlich. Um diese Lücke mit 65 Jahren zu schließen, muss bis dahin ein Kapital von circa 700.000 Euro angespart werden (bei 4 Prozent jährlicher Entnahmerate). Das erfordert bei 7 Prozent Renditeerwartung eine monatliche Sparrate von etwa 2.000 Euro.
Inflationsanpassung und Steuern im Rentenalter sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen: Versorgungswerkrente ist einkommensteuerpflichtig. Der effektive Steuersatz im Rentenalter liegt bei vielen Ärzten bei 25 bis 35 Prozent.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Eine präzise Versorgungslückenanalyse ist der Ausgangspunkt jeder seriösen Altersvorsorgeberatung. Ärzteversichert erstellt individuelle Berechnungen unter Berücksichtigung aller Einkommensquellen, Steuerwirkungen und Inflationsszenarien und entwickelt daraus eine passgenaue Vorsorgstrategie.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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