Bei einer Scheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs alle Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, hälftig geteilt. Das betrifft auch die Ansprüche im ärztlichen Versorgungswerk. Der Versorgungsausgleich kann die spätere Rente eines Arztes erheblich reduzieren. Gleichzeitig erwirbt der geschiedene Ehepartner Ansprüche im Versorgungswerk. Für Ärzte, die hauptsächlich im Versorgungswerk vorsorgen, kann die Scheidung die Altersvorsorge stark beeinflussen.

Hintergrund

Der Versorgungsausgleich ist in §§ 1 ff. VersAusglG geregelt und wird im Scheidungsurteil durch das Familiengericht festgesetzt. Bei Versorgungswerksansprüchen erfolgt die Teilung durch interne oder externe Teilung: Bei der internen Teilung erhält der geschiedene Ehepartner ebenfalls einen Anspruch im Versorgungswerk (wenn das Werk zustimmt). Bei der externen Teilung werden die Ansprüche des Ehepartners in eine andere Versorgungseinrichtung übertragen. Die Versorgungswerke haben in diesem Bereich eigene Regelungen, die sich unterscheiden können. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist unerlässlich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie im Scheidungsverfahren die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf Ihre Altersvorsorge von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnen.
  • Prüfen Sie, welche Form der Teilung (intern oder extern) für Ihre Versorgungswerksansprüche vorgesehen ist.
  • Kompensieren Sie den Verlust durch den Versorgungsausgleich durch erhöhte Beiträge oder zusätzliche private Vorsorge.
  • Informieren Sie Ihr ärztliches Versorgungswerk über das Scheidungsurteil, damit die Teilungsanordnung korrekt umgesetzt wird.
  • Ärzteversichert analysiert die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge und empfiehlt passende Kompensationsmaßnahmen.
  • Überprüfen Sie nach der Scheidung alle Versicherungsverträge auf Bezugsrechte und Begünstigungen und passen Sie diese an.

Quellen


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