Die Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk richten sich nach dem Einkommen des Arztes und orientieren sich am Regelpflichtbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Die meisten Versorgungswerke erlauben eine Beitragsstaffelung zwischen einem Mindestbeitrag und einem Höchstbeitrag, der in der Regel dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Höhere Beiträge führen zu höheren Rentenanwartschaften. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den Versorgungswerken der einzelnen Bundesländer.
Hintergrund
Die Beitragsordnungen der ärztlichen Versorgungswerke variieren zwischen den Ländern erheblich. Gemeinsam ist ihnen das Prinzip, dass eingezahlte Beiträge direkt in Versorgungspunkte umgerechnet werden, die im Ruhestand die Rentenhöhe bestimmen. Freiwillige Mehrzahlungen über den Regelbeitrag hinaus sind möglich und erhöhen die spätere Rente proportional. In Phasen mit reduziertem Einkommen (Elternzeit, Auslandsaufenthalt, Teilzeit) können in vielen Versorgungswerken Beitragspausen oder reduzierte Beiträge beantragt werden. Nachzahlungen für Beitragslücken sind ebenfalls möglich, müssen aber beantragt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Informieren Sie sich bei Ihrem ärztlichen Versorgungswerk über die geltende Beitragsordnung und die Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung.
- Zahlen Sie in einkommensstarken Jahren freiwillig höhere Beiträge ein, um Rentenanwartschaften aufzubauen.
- Beantragen Sie in Phasen mit reduziertem Einkommen rechtzeitig eine Beitragsreduzierung, damit keine ungewollten Beitragsrückstände entstehen.
- Gleichen Sie Beitragslücken aus Elternzeit oder Auslandsaufenthalten durch Nachzahlungen aus, wenn das Versorgungswerk dies ermöglicht.
- Ärzteversichert berät Sie zu einer optimalen Gesamtstrategie, in der Versorgungswerk und private Zusatzvorsorge aufeinander abgestimmt sind.
- Holen Sie jährlich eine Versorgungsauskunft beim Versorgungswerk ein, um den Stand Ihrer Anwartschaften zu kennen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Übersicht ärztliche Versorgungswerke
- Deutsche Rentenversicherung: Vergleich Versorgungswerk und GRV
- GDV: Ergänzende Altersvorsorge für Ärzte
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