Das berufsständische Versorgungswerk für Ärzte zahlt eine Altersrente, eine Berufsunfähigkeitsrente und eine Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der Leistungen hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Anlagepolitik des jeweiligen Versorgungswerks ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Versorgungswerk ist eine kapitalgedeckte Pflichtversorgung für approbierte Ärzte
- Die Regelaltersgrenze liegt meist bei 65 bis 67 Jahren, flexibler Rentenbeginn ist möglich
- Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente sind in den Beiträgen bereits enthalten
Ausführliche Antwort
Jedes Bundesland hat ein eigenes Versorgungswerk für Ärzte, das von der jeweiligen Landesärztekammer getragen wird. Die Beiträge sind einkommensabhängig und orientieren sich am Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Ärzte zahlen aktuell rund 18,6 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens ein, wobei der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt, wenn der Arzt angestellt ist.
Das Versorgungswerk investiert die Beiträge kapitalgedeckt in ein diversifiziertes Portfolio aus Anleihen, Immobilien und Aktien. Die Rendite des Versorgungswerks bestimmt maßgeblich die Höhe der späteren Rente. In den letzten Jahren lagen die Renditen der meisten Versorgungswerke zwischen 3 und 5 Prozent jährlich.
Die Altersrente wird monatlich ab dem vereinbarten Renteneintrittsalter gezahlt. Wer früher in Rente geht, erhält Abzüge, wer später einsteigt, entsprechende Zuschläge. Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist in der Regel niedriger als eine private BU-Rente und schließt die berufsspezifische Definition nicht immer ein, weshalb eine ergänzende private BU empfehlenswert ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten regelmäßig Auskunft von ihrem Versorgungswerk über den aktuellen Kontostand und die voraussichtliche Rente einholen. Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, Versorgungswerk-Leistungen mit privater Vorsorge optimal zu ergänzen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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