Ärzte, die ihren Beruf in einem anderen Bundesland aufnehmen, müssen in der Regel das Versorgungswerk wechseln, da die berufsständischen Versorgungswerke landesrechtlich organisiert sind und an die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landesärztekammer geknüpft sind. Das Überleitungsabkommen zwischen den Versorgungswerken regelt, wie erworbene Rentenanwartschaften beim Wechsel übertragen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei Bundeslandwechsel endet automatisch die Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk und eine neue Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk des neuen Bundeslandes entsteht
  • Das Überleitungsabkommen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV) regelt die Portabilität der Anwartschaften
  • Weder Kapital noch Anwartschaften gehen verloren, aber der Übertragungsprozess dauert mehrere Monate und erfordert aktives Handeln

Ausführliche Antwort

Der Wechsel muss vom Arzt aktiv beim alten Versorgungswerk gemeldet werden. Dieses stellt eine Übertragungsurkunde aus, die dem neuen Versorgungswerk eingereicht wird. Auf Basis des Überleitungsabkommens werden Anwartschaften in eine äquivalente Rente des neuen Versorgungswerkes umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und ist in der Regel rentenwertneutral, kann aber je nach Beitragshöhe und Rentenformel der Werke Unterschiede erzeugen.

Wichtig: Wenn kein aktiver Wechsel durchgeführt wird, können Beiträge in beiden Werken fällig werden oder Anwartschaften einfrieren. Ärzte sollten den Wechsel spätestens drei Monate nach Aufnahme der neuen Tätigkeit einleiten.

Bei einem Wechsel in ein Bundesland ohne eigenes Versorgungswerk (was für approbierte Ärzte selten vorkommt) wäre die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Das betrifft in der Praxis vor allem grenznahe Tätigkeiten oder den Wechsel in bestimmte nicht ärztliche Berufe.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Versorgungswerk-Wechsel kann komplexe versicherungsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn gleichzeitig eine PKV-Anpassung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung betroffen ist. Ärzteversichert begleitet Ärzte bei Bundeslandwechseln und koordiniert alle relevanten Versicherungsanpassungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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