Die Vertrauensschadenversicherung schützt Arztpraxen vor finanziellen Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl oder Betrug durch eigene Mitarbeiter. Sie ist besonders relevant für Praxen mit Barzahlungsverkehr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Vertrauensschadenversicherung leistet bei Vermögensschäden durch unehrliche Handlungen von Mitarbeitern, die nicht durch die Betriebshaftpflicht gedeckt sind.
  • Typische Schadensfälle: Kassendiebstahl, Unterschlagung von Honorareinnahmen, manipulierte Abrechnungen.
  • Deckungssummen liegen zwischen 10.000 und 500.000 Euro, je nach Praxisgröße und Risikoprofil.

Ausführliche Antwort

In einer Arztpraxis fließen täglich erhebliche Geldbeträge: Bareinnahmen von IGeL-Patienten, Einzahlungen von Privatpatienten und Kassenabrechnungen. Mitarbeiter, die Zugang zur Kasse und zu Abrechnungssystemen haben, könnten theoretisch Beträge unterschlagen. Die Vertrauensschadenversicherung greift genau in diesen Fällen und ersetzt dem Praxisinhaber den nachgewiesenen Schaden.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Schaden durch strafbare Handlung eines Mitarbeiters verursacht wurde und entsprechend dokumentiert ist. Die Versicherung zahlt nicht, wenn nur ein Verdacht besteht. Ein Strafantrag gegen den Mitarbeiter und eine vollständige Schadensdokumentation sind typische Anforderungen.

Die Jahresprämie für eine Vertrauensschadenversicherung mit 50.000 Euro Deckungssumme liegt bei 200 bis 400 Euro. Damit ist sie eine günstige Ergänzung des Praxisversicherungsschutzes. Viele Versicherer bieten diese Deckung als Zusatzbaustein zur Betriebseinbruchdiebstahlversicherung an.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, die Vertrauensschadenversicherung mit einem internen Kontrollsystem zu kombinieren: Vier-Augen-Prinzip bei Kassenführung, regelmäßige Kassenrevision und getrennte Zugriffsrechte auf die Buchhaltungssoftware verringern das Risiko und können Prämienzuschläge vermeiden.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →