Die Videosprechstunde ermöglicht Ärzten, Patienten per Video zu konsultieren und kassenärztlich abzurechnen. Voraussetzung ist die Nutzung einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Videodienstplattform, die technische und datenschutzrechtliche Mindeststandards erfüllt. Technik, Datenschutz und Workflow müssen korrekt eingerichtet sein, bevor die Videosprechstunde in den regulären Betrieb geht. Der administrative Aufwand hält sich bei den meisten Anbietern in Grenzen.

Hintergrund

Die KBV zertifiziert Videodienst-Anbieter anhand technischer Anforderungen (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Serverstandort Deutschland, DSGVO-Konformität). Bekannte zertifizierte Anbieter sind unter anderem Doctolib, TeleClinic, Sprechstunde Online und weitere. Ärzte benötigen neben dem Videodienst ein stabiles Internet mit ausreichender Bandbreite (mindestens 6 Mbit/s Upload), eine gute Kamera und ein Mikrofon sowie ruhige, datenschutzkonforme Räumlichkeiten. Die Patienteneinwilligung für Videokonsultationen muss vor der ersten Nutzung eingeholt werden. Spezifische Leistungen können nicht per Video erbracht werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Wählen Sie einen von der KBV zertifizierten Videoanbieter und prüfen Sie die Kompatibilität mit Ihrer Praxissoftware.
  • Testen Sie die Technik vor dem ersten Patientengespräch ausführlich auf Bild- und Tonqualität.
  • Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch und passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an.
  • Schulen Sie Ihr Praxisteam im Umgang mit der Videosoftware und in der Kommunikation mit Patienten zu diesem Thema.
  • Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung telemedizinische Behandlungen abdeckt.
  • Informieren Sie Ihre Patienten aktiv über die Möglichkeit der Videosprechstunde und erklären Sie deren Vorteile.

Quellen


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