Wartezeit und Karenzzeit sind zwei verschiedene zeitliche Regelungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Beginn der Leistungszahlung beeinflussen. Die Wartezeit ist die Mindestdauer, die der Vertrag bestehen muss, bevor Leistungen beansprucht werden können (typischerweise drei bis sechs Monate). Die Karenzzeit ist die Dauer, die seit Eintritt der Berufsunfähigkeit vergehen muss, bevor die Rente fließt. Beide Regelungen sollten bei der Vertragsauswahl berücksichtigt werden.

Hintergrund

Die meisten BU-Versicherungen haben keine Wartezeit oder eine sehr kurze Wartezeit von einem Monat bei Unfällen. Bei Erkrankungen kann eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten gelten. Die Karenzzeit (auch Karenzzeitrente) hingegen ist eine Vereinbarung, bei der die Rente erst nach einer definierten Zeit der Berufsunfähigkeit gezahlt wird (z.B. nach sechs oder zwölf Monaten). Im Gegenzug ist der Beitrag bei einer langen Karenzzeit deutlich niedriger. Für Ärzte mit ausreichendem Einkommen oder Rücklagen kann eine kurze Karenzzeit sinnvoll sein, um Kosten zu sparen. Ärzte ohne Puffer sollten dagegen auf eine kurze Karenzzeit bestehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie bei jedem BU-Angebot die genauen Wartezeitregelungen und ob Unfälle anders behandelt werden als Krankheiten.
  • Überlegen Sie, wie lange Sie im Ernstfall ohne BU-Rentenzahlungen auskommen würden, und wählen Sie die Karenzzeit entsprechend.
  • Bedenken Sie, dass eine längere Karenzzeit nur dann sinnvoll ist, wenn Sie ausreichend Rücklagen haben.
  • Lassen Sie sich die genauen Bedingungen schriftlich erläutern und vergleichen Sie mehrere Anbieter.
  • Ärzteversichert vergleicht für Sie BU-Tarife unter besonderer Berücksichtigung von Warte- und Karenzzeiten.
  • Überprüfen Sie bei einer Verlängerung oder Anpassung bestehender BU-Verträge auch etwaige Änderungen der Wartezeit-Regelungen.

Quellen


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