Jede Arztpraxis mit einer Website ist zur Führung eines vollständigen Impressums verpflichtet. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen. Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände führen. Die Rechtsschutzversicherung kann im Fall einer Abmahnung wertvolle Unterstützung leisten.
Hintergrund
Das Impressum einer Arztpraxis-Website muss nach § 5 TMG folgende Angaben enthalten: vollständigen Namen und Anschrift der Praxis, Approbationsbehörde, Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Approbation verliehen wurde, zuständige Ärztekammer, die Kassenzulassung (falls vorhanden) sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden). Außerdem muss eine E-Mail-Adresse für schnelle Kontaktaufnahme angegeben werden. Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus leicht erreichbar sein (zwei Klicks). Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie sind weitere Pflichtbestandteile.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie Ihr Impressum anhand einer aktuellen Checkliste und stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben vollständig und aktuell sind.
- Verlinkungen zum Impressum müssen auf jeder Seite klar erkennbar und in maximal zwei Klicks erreichbar sein.
- Prüfen Sie Ihre Website auf DSGVO-Konformität, insbesondere Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
- Lassen Sie Ihre Website regelmäßig von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt überprüfen, um Abmahnrisiken zu minimieren.
- Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie im Fall einer Abmahnung vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen. Ärzteversichert berät Sie zur geeigneten Police.
- Reagieren Sie bei Abmahnungen sofort und konsultieren Sie einen Anwalt, bevor Sie auf eine Abmahnung antworten.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Telemediengesetz § 5
- Bundesärztekammer: Online-Präsenz und Berufsrecht
- GDV: Rechtsschutzversicherung für Abmahnfälle
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