Die ärztliche Weiterbildungsordnung (WBO) regelt den Erwerb von Facharztbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen in Deutschland. Sie wird von den Landesärztekammern erlassen und orientiert sich an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Jede Landesärztekammer erlässt eine eigene WBO, die sich an der Muster-WBO der Bundesärztekammer orientiert
  • Die Weiterbildungszeit dauert je nach Fachgebiet 5 bis 7 Jahre nach der Approbation
  • Am Ende steht eine Prüfung vor der Ärztekammer, deren Bestehen zur Führung der Facharztbezeichnung berechtigt

Ausführliche Antwort

Die Weiterbildungsordnung legt für jede Facharztbezeichnung die Weiterbildungsdauer, die zu erwerbenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen sowie die Anforderungen an die Weiterbildungsstätte fest. Ärzte in Weiterbildung absolvieren ihre Ausbildungszeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter Aufsicht eines Weiterbildungsermächtigten.

Die Reform der Muster-WBO 2018 hat das System auf Kompetenzerwerb umgestellt. Anstelle reiner Zeitvorgaben und Fallzahlen werden nun konkrete Kompetenzbereiche definiert, die der Arzt in Weiterbildung erwerben muss. Das erfordert von Weiterbildern eine strukturiertere Begleitung und regelmäßige Feedbackgespräche.

Für Ärzte in Weiterbildung ist die WBO ein wichtiger Kompass für die Karriereplanung. Die Entscheidung für ein bestimmtes Fachgebiet legt nicht nur die Weiterbildungsinhalte, sondern auch die spätere Tätigkeit und das Einkommenspotenzial fest. Ein Wechsel der Fachrichtung ist möglich, kann aber erhebliche Zeiten bereits absolvierten Weiterbildung kosten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte in Weiterbildung sollten frühzeitig ihre Versicherungssituation analysieren. Ärzteversichert bietet Assistenzärzten eine kostenlose Erstberatung zur optimalen Absicherung während der Weiterbildungszeit.

Quellen und weiterführende Informationen

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