Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit stellt Ärzte vor praktische, rechtliche und psychologische Herausforderungen. Angestellte Ärzte haben nach der Elternzeit einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf Rückkehr in ihr bisheriges oder ein gleichwertiges Beschäftigungsverhältnis. Niedergelassene Ärzte müssen den Wiedereinstieg selbst organisieren und ihre Patientenbasis, ihr Team und ihre Praxisorganisation aktiv reaktivieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Angestellte Ärzte haben Rechtsanspruch auf Rückkehr in gleiche oder gleichwertige Stelle nach Elternzeit (§ 15 BEEG)
  • Möglichkeit der Teilzeitrückkehr während der Elternzeit (bis zu 30 Stunden wöchentlich)
  • Fortbildungspflichten während der Elternzeit sind eingeschränkt, sollten jedoch aktiv gepflegt werden

Ausführliche Antwort

Für angestellte Ärzte regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) den Schutz beim Wiedereinstieg. Sie kehren nach Ende der Elternzeit auf ihre bisherige Stelle oder eine gleichwertige Stelle zurück. Der Arbeitgeber muss die Stelle für den Rückkehrer freihalten oder eine vergleichbare anbieten. Bei Wunsch nach Teilzeittätigkeit während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf bis zu 30 Stunden wöchentlich, sofern der Betrieb mehr als 15 Personen beschäftigt.

Herausforderungen beim Wiedereinstieg in die klinische Tätigkeit sind vor allem das Auffrischen praktischer Fertigkeiten nach langer Pause. Viele Fachgesellschaften und Ärztekammern bieten gezielte Refresher-Programme für rückkehrende Ärzte an. Die Bundesärztekammer empfiehlt, Fortbildungen auch während der Elternzeit in Maßen zu verfolgen, um den Wissenstand aktuell zu halten.

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die während der Elternzeit ihre Praxis durch Vertretung weitergeführt haben, ist der Wiedereinstieg vor allem eine organisatorische Frage: Übernahme der Patientenkartei, Kommunikation mit dem Stammpatienten-Klientel und Reorganisation des Praxisteams stehen im Vordergrund.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz der Praxis während und nach der Elternzeit aktiv zu überprüfen. Bei Praxisvertretung durch Kollegen sollten klare Haftungsregelungen getroffen werden. Außerdem sollte die BU-Versicherung auf eventuelle Einkommensänderungen (Teilzeit) angepasst werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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