Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist für jeden Arzt relevant, der Immobilieneigentümer ist, unabhängig davon, ob das Gebäude selbst genutzt, vermietet oder als Praxisgebäude genutzt wird. Ohne Wohngebäudeversicherung trägt der Eigentümer alle Schäden selbst, die schnell im sechsstelligen Bereich liegen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel (Grunddeckung)
- Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau) müssen separat eingeschlossen werden
- Gleitender Neuwertfaktor verhindert Unterversicherung bei steigenden Baukosten
Ausführliche Antwort
Die Wohngebäudeversicherung ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Sachversicherungsvertrag auf das Gebäude. Versichert ist das Gebäude inklusive fest eingebauter Teile (Heizungsanlage, Einbauküche, sanitäre Einrichtungen), aber nicht der Hausrat. Für den Hausrat benötigt der Bewohner eine separate Hausratversicherung.
Der gleitende Neuwert (auch Wert 1914 genannt) stellt sicher, dass die Versicherungssumme mit steigenden Baukosten wächst. Die Versicherungssumme wird dabei jährlich automatisch angepasst, sodass keine Unterversicherung entsteht. Bei Neubauten oder nach umfangreichen Sanierungen sollte die Versicherungssumme manuell geprüft und angepasst werden.
Für Ärzte, die ein Gebäude mit gemischter Nutzung (z. B. Erdgeschoss Praxis, Obergeschoss Wohnung) besitzen, ist zu klären, ob ein einheitlicher Vertrag ausreicht oder ob Wohngebäude und Praxisgebäudeversicherung separat abgeschlossen werden sollten. Manche Versicherer bieten für gemischt genutzte Gebäude Kombinationsprodukte an, die beide Nutzungsarten in einem Vertrag abdecken.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Gebäude in hochwassergefährdeten Regionen (ZÜRS-Gefahrenklassen 3 und 4) sind ohne Elementarschadendeckung im Überschwemmungsfall nicht versichert. Ärzteversichert prüft für jede Immobilie die regionale Risikosituation und empfiehlt eine maßgeschneiderte Deckung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Wohngebäudeversicherung
- Gesetze im Internet – VVG Sachversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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