Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Honorarfestsetzung für zahnärztliche Leistungen gegenüber Privatpatienten und privat versicherten Patienten. Jede Leistung hat eine definierte Gebührennummer und einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum 3,5-fachen Satz. Zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Satz bewegt sich der Schwellenwert, über dem schriftlich begründet werden muss. Eine korrekte GOZ-Abrechnung erfordert Kenntnisse der Leistungslegenden, der Steigerungsfaktoren und der Analogziffern.
Hintergrund
Die GOZ wurde zuletzt 2012 grundlegend überarbeitet. Für neuere Behandlungsmethoden, die nicht in der GOZ gelistet sind, ermöglicht § 6 Abs. 2 GOZ eine analoge Bewertung nach vergleichbaren Leistungen. Besondere Leistungen wie implantologische Eingriffe, ästhetische Behandlungen und aufwändige prothetische Versorgungen sind oft mit höheren GOZ-Faktoren abzurechnen. Die PKV erstattet in der Regel bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz, höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung. Fehler in der GOZ-Abrechnung können zu Rückforderungen und Beschwerden führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schulen Sie sich und Ihr Team regelmäßig in der korrekten Anwendung der GOZ-Ziffern und der Analogabrechnung.
- Nutzen Sie für Analogziffern aktuelle Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer und fügen Sie Begründungen in die Liquidation ein.
- Stellen Sie Rechnungen formal korrekt mit allen Pflichtangaben aus (Patientenname, Datum, Leistungslegenden, Faktor, Betrag).
- Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Abrechnungsverhalten dem Fachgruppendurchschnitt entspricht, um Auffälligkeiten zu vermeiden.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt bei Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern auch im Rahmen von GOZ-Leistungen. Ärzteversichert berät Sie.
- Halten Sie sich über GOZ-Reformen auf dem Laufenden, da eine Überarbeitung der GOZ seit Jahren diskutiert wird.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: GOZ und Abrechnungshinweise
- PKV-Verband: GOZ-Erstattung durch die PKV
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Privatärztliche Abrechnung
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