Die Bewertung einer Zahnarztpraxis ist ein standardisiertes Verfahren, das den Verkehrswert der Praxis für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Kreditvergabe ermittelt. Die gängigsten Methoden sind das modifizierte Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Spezialisierte Gutachter oder Praxisbörsen führen diese Bewertungen durch.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Praxiswert setzt sich aus Substanzwert (Inventar, Geräte, EDV) und immateriellem Wert (Patientenstamm, Goodwill, Standort) zusammen
- Das Ertragswertverfahren ist die häufigste Methode und berechnet den Wert aus dem nachhaltigen Jahresüberschuss multipliziert mit einem Multiplikator (typisch: 1 bis 2)
- Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZBV) bietet Orientierungshilfen zur Praxisbewertung an
Ausführliche Antwort
Bei der ertragswertbasierten Bewertung wird zunächst der normalisierte Jahresgewinn ermittelt. Dieser bereinigt außerordentliche Einnahmen und Ausgaben sowie einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, der dem Käufer verbleiben muss. Der normalisierte Gewinn wird dann mit einem branchen- und regionaltypischen Multiplikator zwischen 0,8 und 2,5 multipliziert.
Der immaterielle Wert (Goodwill) einer Zahnarztpraxis hängt stark von der Patientenbindung, der Lage, dem digitalen Ruf (Bewertungen) und der Mitarbeiterstabilität ab. Praxen in strukturschwachen Regionen werden durch den Kassenzahnärztlichen Vereinigungs-Fördertopf aufgewertet.
Für Steuer- und Erbschaftszwecke gelten die Bewertungsregeln des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Eine professionelle Praxisbewertung durch einen vereidigten Sachverständigen schützt vor Rechtsstreitigkeiten bei Übergaben und Erbschaften.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte, die eine Praxis kaufen oder verkaufen, sollten die Bewertung stets von einem unabhängigen Gutachter durchführen lassen. Ärzteversichert begleitet Zahnärzte bei Praxisübergaben auch versicherungsseitig und stellt sicher, dass alle relevanten Policen nahtlos übertragen oder neu abgeschlossen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung
- KBV – Praxisnachfolge und Bewertung
- Gesetze im Internet – Bewertungsgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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