Die Gründung einer Zahnarztpraxis folgt ähnlichen Schritten wie bei einer allgemeinen Arztpraxis, hat aber zahnspezifische Besonderheiten. Die Zulassung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), die Bedarfsplanung und Anforderungen an Praxisausstattung und Qualitätssicherung vorschreibt. Der Investitionsbedarf liegt je nach Ausstattung zwischen 200.000 und 600.000 Euro. Ein vollständiges Versicherungspaket muss vor Praxiseröffnung abgeschlossen sein.

Hintergrund

Zahnarztpraxen unterliegen der zahnärztlichen Bedarfsplanung, die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung koordiniert wird. In überversorgten Bereichen ist eine Neuzulassung nicht möglich, in unterversorgten Gebieten wird sie oft gefördert. Die Anforderungen an Praxisräume, Sterilisation und Strahlenschutz sind in der zahnärztlichen Berufsordnung und in gesetzlichen Vorschriften geregelt. Der Praxisstart erfordert neben der KZV-Zulassung auch die Approbation, den Eintrag ins Zahnarztregister und die Meldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Förderprogramme der KfW und zahnärztliche Standesorganisationsbanken können die Finanzierung erleichtern.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Beantragen Sie die Zulassung rechtzeitig bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung und prüfen Sie freie Planungsbereiche.
  • Nutzen Sie die Existenzgründungsberatung der KZV, die oft kostenlose Erstberatungen für Praxisgründer anbietet.
  • Schließen Sie vor Eröffnung eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Praxisinhaltsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
  • Planen Sie einen Liquiditätspuffer von mindestens sechs Monaten Betriebskosten ohne Einnahmen.
  • Ärzteversichert begleitet Zahnarztpraxen von der Gründung an mit einem vollständigen, auf den Zahnarztberuf zugeschnittenen Versicherungskonzept.
  • Klären Sie alle Anforderungen an Röntgenanlagen, Sterilisationseinrichtungen und Hygienestandards vor dem ersten Betriebstag.

Quellen


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