Zahnbehandlungen und Zahnersatz können teuer werden, unabhängig davon, ob der Arzt PKV- oder GKV-versichert ist. Eine Zahnzusatzversicherung schließt die verbleibenden Kostenlücken und schützt vor unerwarteten Ausgaben. Für GKV-versicherte Ärzte ist sie besonders relevant, für PKV-Versicherte je nach Tarif ergänzend sinnvoll.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GKV-versicherte Ärzte haben nur Anspruch auf Standardversorgung beim Zahnersatz; hochwertige Versorgung (Implantate, Vollkeramik) wird nur anteilig erstattet
  • Zahnzusatzversicherungen erstatten teils bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz und Implantate
  • Wartezeiten (häufig 8 bis 12 Monate) und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren müssen beachtet werden

Ausführliche Antwort

Bei GKV-versicherten Ärzten übernimmt die Kasse nur die Regelversorgung beim Zahnersatz, also die medizinisch notwendige, aber nicht zwingend die beste Versorgung. Wer Implantate oder hochwertigen Zahnersatz möchte, zahlt die Differenz selbst. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 60 bis 90 Prozent der Gesamtkosten, deckt auch Prophylaxe-Leistungen (professionelle Zahnreinigung) ab und erhöht damit die Kostenplanung.

PKV-versicherte Ärzte haben in der Regel einen umfangreicheren Zahnschutz im Grundtarif, können aber je nach Tarif bei hochpreisigem Zahnersatz ebenfalls auf einer Eigenanteil-Lücke sitzen. Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte geprüft werden, was der bestehende Tarif bereits abdeckt. Für GKV-Ärzte, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, sind Anbieter wie DKV, AXA, Allianz und HanseMerkur mit attraktiven Einstiegsangeboten ohne Wartezeit besonders interessant.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten Zahnzusatzversicherungen immer im Hinblick auf bestehende Schäden (laufende Behandlungen, geplante Implantate) prüfen, da vorbehandelte Zähne teils ausgeschlossen werden. Ärzteversichert vergleicht für Mediziner die aktuellen Zahnzusatztarife und achtet auf transparente Leistungsbegrenzungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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