Zeitwertkonten (auch: Wertguthaben-Konten oder Langzeitkonten) ermöglichen angestellten Ärzten, Gehaltsanteile, Urlaub oder Überstunden in ein Wertguthaben einzubringen, das später für Freistellungsphasen genutzt werden kann. Sie sind ein flexibles Instrument zur Finanzierung von Sabbaticals, Elternzeit, Vorruhestand oder Weiterbildungsphasen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitwertkonten ermöglichen Freistellungsfinanzierung aus angesammeltem Wertguthaben
  • Sozialversicherungsbeiträge und Steuern werden beim Einbringen verschoben, fallen aber in der Freistellungsphase an
  • Insolvenzschutz des Arbeitgebers für das Wertguthaben ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 7e SGB IV)

Ausführliche Antwort

Zeitwertkonten nach § 7b SGB IV erlauben es angestellten Ärzten, Teile ihres Gehalts, Überstundenvergütungen oder Boni in ein Wertguthaben einzubringen. Dieses Guthaben ist beim Arbeitgeber zweckgebunden für eine zukünftige Freistellungsphase. Während der Ansparphase fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, diese werden erst in der Freistellungsphase fällig.

Für Krankenhausärzte mit hohen Überstundenvolumina bietet sich das Zeitwertkonto als Alternative zu Freizeitausgleich oder Auszahlung an: Das Wertguthaben wächst über Jahre an und kann dann für ein mehrmonatiges Sabbatical, die Finanzierung einer Weiterbildung oder als Überbrückung bis zur Rente genutzt werden. Einige Universitätskliniken und größere Krankenhausträgern bieten standardisierte Zeitwertkonten an.

Der Insolvenzschutz ist ein wichtiger Aspekt: Nach § 7e SGB IV muss der Arbeitgeber das Wertguthaben durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verpfändung auf einen Treuhänder, CTA-Modell) gegen Insolvenz sichern. Ärzte sollten vor dem Einbringen in ein Zeitwertkonto prüfen, ob dieses Wertguthaben insolvenzgeschützt ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Zeitwertkonten sind ein wertvolles, aber komplexes Instrument. Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, vor dem Aufbau eines Zeitwertkontos auch die Absicherung ihrer Arbeitskraft (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu gewährleisten, damit das angesammelte Guthaben auch im Krankheitsfall sinnvoll eingesetzt werden kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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