Das ärztliche Zuweiserverbot untersagt Ärzten, für Patientenzuweisungen oder Überweisungen Vergütungen, Provisionen oder andere materielle Vorteile zu vereinbaren. Es dient dem Schutz der freien Arztwahl und der Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen und ist im Berufsrecht sowie im Strafrecht verankert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zuweisungskorruption ist nach § 299a und § 299b StGB strafbar: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren möglich
  • Verboten: Provisionen, geldwerte Vorteile, bevorzugte Geräteüberlassung als Gegenleistung für Zuweisungen
  • Erlaubt: sachlich begründete Kooperationsverträge mit transparenter, angemessener Vergütung

Ausführliche Antwort

Das Zuweiserverbot wurde 2016 mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verschärft. Die §§ 299a und 299b StGB stellen die Annahme und das Anbieten von Vorteilen für Zuweisungen unter Strafe. Das Gesetz gilt für alle Heilberufsangehörigen, also nicht nur für Ärzte, sondern auch für Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufler.

Verboten sind alle Formen von geldwerten Vorteilen als Gegenleistung für Zuweisungen: Barprovisionen, vergünstigte Gerätemieten, kostenlose Fortbildungsreisen, bevorzugte Terminvergabe oder überhöhte Honorare für geringwertige Gegenleistungen. Auch indirekte Zuwendungen (Sponsoring von Veranstaltungen, überhöhte Raummieten) können unter das Verbot fallen, wenn eine Kausalverknüpfung mit Zuweisungen nachgewiesen werden kann.

Zulässig sind hingegen echte Kooperationsverträge auf Augenhöhe: Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Überweisungskooperationen auf Basis sachlich begründeter medizinischer Indikation. Entscheidend ist, dass die Zusammenarbeit transparent, schriftlich dokumentiert und vergütungsmäßig angemessen ist. Kooperationsverträge sollten von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei Kooperationsanfragen oder ungewöhnlichen Vergütungsangeboten von Kliniken, Laboren oder medizintechnischen Unternehmen rechtliche Beratung einzuholen. Strafverfahren wegen Korruption im Gesundheitswesen können die Approbation gefährden, und die rechtlichen Kosten einer Verteidigung sind erheblich. Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte mit strafrechtlicher Komponente ist in diesem Kontext sinnvoll.

Quellen und weiterführende Informationen

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