Allgemeinmediziner werden regelmäßig um Gutachten und Atteste gebeten, sei es von Versicherungen, Behörden, Arbeitgebern oder Patienten. Die Bandbreite reicht von einfachen Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeit) über Pflegegutachten bis hin zu komplexen versicherungsmedizinischen Beurteilungen. Allgemeinmediziner dürfen bestimmte Gutachten ablehnen, wenn sie ihre fachliche Kompetenz überschreiten würden. Die korrekte Handhabung schützt vor Haftungsrisiken.

Hintergrund

Das Berufsrecht verpflichtet Ärzte, einfache Bescheinigungen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Komplexe Gutachten für Gerichte, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften setzen dagegen spezifische Fachkenntnisse voraus, die Allgemeinmediziner nicht zwingend haben. Fehlerhafte Gutachten können zu Schadensersatzforderungen führen, wenn der Patient oder Dritte durch das Gutachten wirtschaftlich geschädigt werden. Gutachterhonorare sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Gutachtertätigkeiten besonders relevant.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Nehmen Sie nur Gutachtenaufträge an, für die Sie fachlich qualifiziert sind und über ausreichende Zeit verfügen.
  • Lehnen Sie komplexe Gutachten höflich ab und verweisen Sie an spezialisierte Gutachter.
  • Dokumentieren Sie alle Gutachten sorgfältig und bewahren Sie Kopien lange auf.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung Gutachtertätigkeiten abdeckt oder ob eine separate Vermögensschadenhaftpflicht notwendig ist.
  • Ärzteversichert berät Sie, ob und wie Gutachtertätigkeiten in Ihren bestehenden Versicherungsschutz einzubeziehen sind.
  • Klären Sie vor der Annahme eines Gutachtenauftrags die Honorierung und den Zeitrahmen.

Quellen


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