Augenärzte begegnen der kassenärztlichen Budgetierung, indem sie ihr Leistungsvolumen anhand der Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) strategisch planen und besonders vergütungsstarke EBM-Ziffern gezielt einsetzen.
Hintergrund
Die kassenärztliche Vergütung für Augenärzte basiert auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Jede Praxis erhält ein RLV, das aus dem Fallwert multipliziert mit der prognostizierten Fallzahl berechnet wird. Leistungen innerhalb des RLV werden mit dem vollen Punktwert vergütet, darüber hinausgehende Leistungen werden abgestaffelt. In der Augenheilkunde spielen außerbudgetäre Leistungen wie Laserkoagulation, OCT-Untersuchungen und intravitreale Injektionen eine wichtige Rolle. Die KBV veröffentlicht jährlich aktualisierte Orientierungswerte, an denen sich Augenärzte bei ihrer Praxisplanung orientieren sollten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Augenärzte sollten die Fallzahlentwicklung quartalsweise analysieren und das Verhältnis zwischen budgetierten und außerbudgetären Leistungen optimieren. Ärzteversichert unterstützt Augenärzte auch bei der Absicherung von Einkommensrisiken, die durch Budgetierungsschwankungen entstehen können, etwa durch Berufsunfähigkeitsversicherungen mit passendem Einkommensniveau.
Quellen
- KBV – Regelleistungsvolumina und Vergütung
- Bundesärztekammer – Gebührenordnung und Vergütung
- GKV-Spitzenverband – Honorarverhandlungen
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