Chirurgen, die ambulant tätig sind, müssen mit der GKV-Budgetierung umgehen. Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die erstattungsfähigen Kassenleistungen pro Quartal. Strategisches Vorgehen hilft, das Budget optimal auszunutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die kassenärztliche Vergütung auf einen Quartalshöchstbetrag
  • Ambulante chirurgische Eingriffe können über besondere Vergütungsregelungen außerbudgetär abgerechnet werden
  • Eine Kombination aus GKV- und Privatleistungen verbessert die wirtschaftliche Stabilität der Praxis

Ausführliche Antwort

Ambulant tätige Chirurgen sind durch das RLV-System der KV in ihrer Einnahmensteigerung begrenzt. Das RLV wird quartalsweise berechnet und basiert auf der Fallzahl und dem fachgruppenspezifischen Fallwert. Wenn die erbrachten Leistungen das RLV überschreiten, werden die überschüssigen Leistungen nur noch zu einem reduzierten Restwert vergütet.

Für ambulante Operationen gibt es in vielen KV-Bereichen besondere Regelungen: Ambulante Eingriffe nach §115b SGB V (ambulante Operationen im Krankenhaus) und vertragsärztliche Operationen nach EBM-Kapitel 7 (operativer Bereich) können in bestimmten Fallkonstellationen außerbudgetär vergütet werden. Chirurgen sollten sich genau informieren, welche Eingriffe in ihrer KV-Region außerbudgetär abrechnungsfähig sind.

Außerdem empfiehlt sich eine gezielte Patientensteuerung: Privatpatienten und Selbstzahler sind nicht durch das RLV-System begrenzt. Chirurgen können ihre Praxis wirtschaftlich stabilisieren, indem sie einen ausgewogenen Mix aus GKV- und Privatpatienten entwickeln. Spezialsprechtunden für Selbstzahler-Leistungen (z.B. ästhetisch-chirurgische Eingriffe nach GOÄ) sind eine attraktive Ergänzung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ambulante Chirurgen sollten ihre RLV-Nutzung quartalsweise analysieren und ggf. die Patientenzahl oder das Leistungsspektrum anpassen. Ärzteversichert unterstützt Chirurgen dabei, auch die versicherungsrechtlichen Anforderungen an ambulante Operationen zu erfüllen.

Quellen und weiterführende Informationen

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