Chirurgen sind besonders gefragt als medizinische Sachverständige bei Unfallfolgebegutachtungen für Berufsgenossenschaften sowie bei Behandlungsfehlervorwürfen in Haftpflichtverfahren und rechnen diese Leistungen nach JVEG oder GOÄ ab.
Hintergrund
Chirurgische Gutachten sind inhaltlich anspruchsvoll, da sie oft komplexe Kausalitätsfragen bei Unfallfolgen oder postoperativen Komplikationen klären müssen. BG-Gutachten unterliegen besonderen Formvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Vergütung für BG-Gutachten richtet sich nach dem Ärztegebührenrecht der DGUV, das über JVEG-Sätzen liegen kann. Chirurgen, die regelmäßig Gutachten erstellen, sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung auf den Einschluss von Gutachtentätigkeiten überprüfen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Chirurgen sollten Gutachtenaufträge nur annehmen, wenn ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung vorhanden ist. Ärzteversichert informiert Chirurgen über den passenden Versicherungsschutz für Gutachtentätigkeiten und hilft beim Vergleich von Berufshaftpflichtangeboten.
Quellen
- DGUV – Ärztliche Gutachten
- Bundesärztekammer – Sachverständigenwesen
- Bundesministerium der Justiz – JVEG
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