Chirurgen sind bei Patientenbeschwerden nach operativen Eingriffen besonders exponiert und sollten postoperative Komplikationen frühzeitig dokumentieren, den Patienten zeitnah informieren und bei konkreten Behandlungsfehlervorwürfen unmittelbar die Berufshaftpflichtversicherung einschalten.
Hintergrund
Die Chirurgie gehört zu den Fachrichtungen mit der höchsten Anzahl an Behandlungsfehlervorwürfen. Laut Gutachterkommissionen der Bundesärztekammer werden jährlich mehrere tausend chirurgische Eingriffe überprüft. Komplikationen nach Operationen führen nicht automatisch zu einem Behandlungsfehler, müssen aber sorgfältig dokumentiert werden. Das Patientenrechtegesetz (§630a ff. BGB) verpflichtet Ärzte zur vollständigen Aufklärung und Dokumentation.
Praktische Hinweise für Ärzte
Chirurgen sollten nach jeder Beschwerde eine interne Fallbesprechung durchführen und die Erkenntnisse in das Qualitätsmanagement einfließen lassen. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, ihre Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu überprüfen und ausreichende Deckungssummen zu wählen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehler-Statistik
- Gesetze im Internet – Patientenrechtegesetz §630a BGB
- KBV – Qualitätsmanagement
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →