Dermatologen steuern ihre Kasseneinnahmen, indem sie Regelleistungsvolumina (RLV) konsequent ausschöpfen, qualifikationsgebundene Zusatzvolumina für Spezialleistungen nutzen und ihr Einkommensprofil durch Selbstzahlerleistungen in der ästhetischen Dermatologie ergänzen.
Hintergrund
Die Dermatologie bietet aufgrund des breiten Leistungsspektrums besondere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Budgetsteuerung. Leistungen wie dermatoskopische Untersuchungen, Lasertherapie und ästhetische Eingriffe können außerhalb der GKV-Vergütung nach GOÄ abgerechnet werden. Für das GKV-Budget gilt das RLV-System der KBV, das quartalsbezogen festgesetzt wird. Dermatologen mit hohem Anteil an privaten Selbstzahlern sind von den GKV-Budgetierungseffekten weniger betroffen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Dermatologen sollten den IGeL-Anteil strategisch entwickeln, rechtliche Transparenzpflichten beachten und eine klare Trennung zwischen GKV- und GOÄ-Leistungen sicherstellen. Ärzteversichert unterstützt Hautärzte bei der Absicherung von Einkommensschwankungen durch maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Quellen
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