HNO-Ärzte sind in der KV-Abrechnung regelmäßig mit Budgetierungsgrenzen konfrontiert, da bestimmte Leistungen wie Hörtest, Schwindel-Diagnostik und operative Eingriffe in Tagesklinik-Strukturen relativ häufig anfallen und schnell zur Budgetüberschreitung führen können. Ein aktives Budgetmanagement ist für die wirtschaftliche Stabilität der Praxis entscheidend.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • HNO-Budgets über die KV sind nach Arztgruppe begrenzt; Leistungen oberhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) werden deutlich niedriger vergütet
  • Bestimmte HNO-Leistungen (Hörgeräteversorgung, ambulante Operationen nach § 115b SGB V) unterliegen separaten Vergütungsregelungen
  • Privat liquidierbare Leistungen (z. B. Tinnitus-Therapie, individuelle Höroptimierung) bieten Spielraum außerhalb des KV-Budgets

Ausführliche Antwort

Im RLV-System der KV erhält jeder HNO-Arzt ein quartalsweise festgelegtes Punktzahlvolumen. Leistungen über diesem Volumen werden nur mit dem sogenannten Abstaffelungssatz vergütet, der teils unter 50 Prozent des regulären Wertes liegt. Für HNO-Praxen mit hohem Patientenaufkommen bedeutet das regelmäßig, dass ab Quartalsmitte wirtschaftliche Vorsicht geboten ist.

Ambulante Operationen nach dem Katalog des § 115b SGB V werden separat vergütet und zählen nicht gegen das RLV. Dieser Bereich bietet Potenzial zur Einkommenssteigerung ohne Budgetgefahr. Ergänzend können Selektivverträge mit einzelnen Kassen vereinbart werden. Die privat liquidierbare Versorgung mit individuell angepassten Gehörschutzlösungen, Tinnitus-Retraining oder erweiterten Diagnostikpaketen schafft zusätzliche Einnahmequellen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Wer als HNO-Arzt operativ tätig ist, sollte überprüfen, ob die Berufshaftpflicht ambulante Eingriffe ausreichend absichert. Ärzteversichert vergleicht Tarife speziell für operativ tätige Niedergelassene und stellt sicher, dass die Deckungssumme dem realen Haftungsrisiko entspricht.

Quellen und weiterführende Informationen

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