Internisten werden häufig um Gutachten für Sozialgerichte, Versicherungen oder Berufsgenossenschaften gebeten. Die Entscheidung, ob ein Gutachtenauftrag angenommen wird, hängt von Zeitaufwand, Haftungsrisiken und der eigenen Fachkompetenz ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gutachten nach JVEG werden mit 90 bis 120 Euro pro Stunde vergütet, privatärztliche Gutachten deutlich höher nach GOÄ
- Ärzte sind nicht zur Gutachtenerstattung verpflichtet und können Aufträge ablehnen
- Das Gutachten begründet eine eigenständige Haftung gegenüber dem Auftraggeber, die von der regulären Berufshaftpflicht abgedeckt sein muss
Ausführliche Antwort
In der Inneren Medizin sind Gutachten zu Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, COPD oder Diabetes häufig nachgefragt. Ein typisches sozialgerichtliches Gutachten erfordert 6 bis 15 Stunden Aufwand inklusive Aktenstudium, Untersuchung und Abfassung. Die Vergütung nach JVEG beläuft sich auf rund 90 bis 120 Euro pro Stunde, ein Gutachten bringt also 540 bis 1.800 Euro. Privatrechtliche Gutachten für Versicherungen oder Rechtsanwälte können nach GOÄ-Analogie deutlich höher abgerechnet werden.
Vor der Annahme eines Gutachtenauftrags sollten Internisten prüfen, ob die eigene Fachkompetenz für das Gutachtengebiet ausreicht und ob Interessenkonflikte bestehen, etwa wenn der Patient gleichzeitig in Behandlung ist. Laut Sachverständigenrecht müssen Gutachter unparteiisch und unabhängig sein. Die Haftung für ein fehlerhaftes Gutachten kann erheblich sein, weshalb eine ausdrückliche Deckungszusage der Berufshaftpflicht vor Auftragsannahme sinnvoll ist.
Worauf Internisten bei Gutachten-Anfragen besonders achten sollten
Viele Berufshaftpflichtverträge schließen Gutachtentätigkeiten standardmäßig aus oder limitieren sie. Ärzteversichert empfiehlt, den eigenen Versicherungsschutz auf Gutachtentätigkeit explizit zu prüfen und ggf. eine Erweiterung zu vereinbaren, bevor der erste Gutachtenauftrag angenommen wird.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztliche Gutachten und Sachverständige
- Gesetze im Internet – JVEG Vergütung Sachverständige
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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