Internisten bearbeiten Patientenbeschwerden nach §135b SGB V durch schriftliche Erfassung, sachliche Rückmeldung und bei konkreten Behandlungsfehlervorwürfen durch sofortige Einbindung der Berufshaftpflichtversicherung.
Hintergrund
In der Inneren Medizin entstehen Patientenbeschwerden häufig bei der Behandlung chronischer Erkrankungen, bei Medikamentennebenwirkungen oder wenn Diagnosen verzögert gestellt werden. Das Patientenrechtegesetz (§630a ff. BGB) verpflichtet Internisten zur vollständigen Dokumentation aller Befunde und Behandlungsschritte. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Patienten eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer anrufen oder ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst anfordern.
Praktische Hinweise für Ärzte
Internisten sollten ein praxisinternes Beschwerdeformular einführen und Beschwerden in der Praxissoftware systematisch erfassen. Ärzteversichert empfiehlt, den Berufshaftpflichtschutz regelmäßig zu überprüfen und ausreichende Deckungssummen zu wählen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →