Kardiologen sind als Sachverständige besonders bei Rentenverfahren, Berufsunfähigkeitsüberprüfungen und Schadensersatzklagen bei Herzoperationskomplikationen gefragt und rechnen diese Leistungen nach JVEG oder GOÄ ab.

Hintergrund

Kardiologische Gutachten erfordern neben klinischem Fachwissen auch Kenntnisse im Versicherungsrecht, da die Leistungsfähigkeitsbewertung bei Herzerkrankungen für Renten- und BU-Verfahren spezifische Maßstäbe erfordert. Die Deutsche Rentenversicherung beauftragt regelmäßig kardiologische Gutachter mit der Beurteilung der Erwerbsminderung. Für Gutachten in BU-Streitfällen werden Kardiologen häufig als Privatgutachter nach GOÄ beauftragt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Kardiologen, die regelmäßig Gutachten erstellen, sollten eine Weiterbildung in Sozial- und Versicherungsmedizin absolvieren. Ärzteversichert hilft dabei, den optimalen Berufshaftpflichtschutz für gutachterlich tätige Kardiologen zu finden.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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