Kardiologen bearbeiten Patientenbeschwerden durch strukturierte schriftliche Erfassung, sachliche Rückmeldung und bei Behandlungsfehlervorwürfen durch sofortige Einbindung der Berufshaftpflichtversicherung sowie ggf. der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer.

Hintergrund

In der Kardiologie entstehen Beschwerden häufig nach invasiven Eingriffen wie Herzkatheteruntersuchungen, Stentimplantationen oder Schrittmachereingriffen sowie bei der medikamentösen Therapie mit Antikoagulantien. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet Kardiologen zur vollständigen Aufklärung vor Eingriffen und zur lückenlosen Dokumentation. Bei schwerwiegenden kardiologischen Komplikationen sollten Kardiologen unverzüglich die Berufshaftpflichtversicherung informieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

Kardiologen sollten standardisierte Eingriffs-Aufklärungsbögen mit schriftlichem Einverständnis verwenden. Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, ihre Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckungssummen für invasive Kardiologie zu überprüfen.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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