Kinderärzte sind als Sachverständige besonders für Gutachten zu Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen im Rahmen von Behindertenverfahren sowie in Fällen von Kindesmisshandlung gefragt und rechnen diese nach JVEG oder GOÄ ab.

Hintergrund

Gutachten in der Pädiatrie sind oft besonders sensibel, da sie Kinder als Schutzbefohlene betreffen. Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung sind Kinderärzte nach §8a SGB VIII zur Mitteilung an das Jugendamt verpflichtet. Für Rentenverfahren oder Behindertenausweise erstellen Kinderärzte Gutachten zu chronischen Erkrankungen. In Familien- und Sorgerechtsverfahren werden Kinderärzte gelegentlich als Sachverständige vom Familiengericht beauftragt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Kinderärzte sollten bei forensisch relevanten Gutachten eine fachärztliche Weiterbildung in Kinderschutzmedizin in Betracht ziehen. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht für gutachterlich tätige Pädiater gezielt zu überprüfen.

Quellen

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