Neurologen optimieren ihr Kassenbudget durch qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) für neurophysiologische Spezialleistungen wie EEG, EMG und evozierte Potenziale sowie durch die aktive Einschreibung von Chronikern in DMP-Programme.
Hintergrund
Die Neurologie hat ein breites technisches Leistungsspektrum, bei dem gerätebezogene EBM-Leistungen über QZV häufig außerbudgetär vergütet werden. Neurologen mit hohem Anteil an MS-Patienten profitieren von den außerbudgetären DMP-Vergütungen. Botulinum-Toxin-Behandlungen für Dystonien und Spastiken werden teils außerbudgetär vergütet und erfordern besondere Genehmigungen der KV. Die Kassenärztlichen Vereinigungen beraten Neurologen zu den regionalen Besonderheiten der Honorarstruktur.
Praktische Hinweise für Ärzte
Neurologen sollten den QZV-Anteil ihres Leistungsspektrums regelmäßig analysieren und bei neuen Verfahren frühzeitig Genehmigungen bei der KV beantragen. Ärzteversichert unterstützt Neurologen bei der Planung der Altersvorsorge.
Quellen
- KBV – Qualifikationsgebundene Zusatzvolumina
- GKV-Spitzenverband – DMP
- Bundesärztekammer – Neurologie
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →