Neurologen sind als Sachverständige besonders für Gutachten zur Fahreignung bei Epilepsie, zur Erwerbsminderung nach Schlaganfall und zur Berufsunfähigkeit bei neurodegenerativen Erkrankungen gefragt und rechnen diese nach JVEG oder GOÄ ab.

Hintergrund

Neurologische Gutachten zur Fahreignung folgen den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt). Die Deutsche Rentenversicherung beauftragt Neurologen regelmäßig zur Begutachtung der Erwerbsminderung nach Schlaganfall oder bei Parkinson-Erkrankung. In BU-Versicherungsverfahren werden Neurologen häufig als Gutachter eingesetzt, da viele neurodegenerative Erkrankungen zu Berufsunfähigkeit führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Neurologen, die regelmäßig Fahreignungsgutachten erstellen, sollten die aktuellen BASt-Leitlinien kennen und regelmäßig Fortbildungen besuchen. Ärzteversichert hilft bei der Überprüfung des Haftpflichtschutzes für gutachterlich tätige Neurologen.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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