Notfallmediziner in Krankenhäusern unterliegen dem DRG-Vergütungssystem mit Fallpauschalen und strukturellen Budgetobergrenzen, während niedergelassene Ärzte mit Notarztdienst eine separate Notarztvergütung über die Kassenärztliche Vereinigung erhalten.
Hintergrund
Im stationären Bereich werden Notfallpatienten nach Diagnosis Related Groups (DRG) abgerechnet. Notaufnahmen erhalten zunehmend spezifische Notfallzuschläge, die seit der Krankenhausreform strukturiert wurden. Für niedergelassene Vertragsärzte, die am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, gilt eine gesonderte Vergütungsstruktur der KVen. Die Vergütung für Notarzteinsätze wird über Rettungsdienstgesetze der Länder und KV-Verträge geregelt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Notfallmediziner sollten die Kodierregeln für DRGs sowie die spezifischen Notfallzuschläge der jeweiligen KV kennen. Ärzteversichert unterstützt Notfallmediziner bei der Absicherung im Bereitschaftsdienst.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
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