Notfallmediziner werden als Sachverständige vor allem in Verfahren zu Behandlungsfehlern in Notaufnahmen, zur Kausalität von Unfallfolgen und zur Einhaltung von Reanimationsstandards eingesetzt und rechnen nach JVEG oder GOÄ ab.

Hintergrund

Notfallmedizinische Gutachten erfordern Kenntnis der aktuellen Leitlinien (z.B. ERC-Reanimationsleitlinien) und der spezifischen Handlungsbedingungen in der Notaufnahme. Bei der Beurteilung von Behandlungsfehlern muss der Gutachter die Ressourcen- und Zeitknappheit in Notaufnahmen berücksichtigen. Gerichte beauftragen Notfallmediziner häufig in Fällen, in denen der Vorwurf einer fehlerhaften Triage im Raum steht.

Praktische Hinweise für Ärzte

Notfallmediziner sollten bei Gutachtenaufträgen die aktuellen Leitlinien als Grundlage nehmen. Ärzteversichert berät Notfallmediziner zu einem umfassenden Berufshaftpflichtschutz, der Gutachtentätigkeiten einschließt.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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