Notfallmediziner bearbeiten Patientenbeschwerden innerhalb des klinikeigenen Beschwerdemanagementsystems und schalten bei Behandlungsfehlervorwürfen sofort die Berufshaftpflichtversicherung sowie den Klinikjuristen ein.

Hintergrund

Beschwerden in der Notfallmedizin betreffen häufig die Wartezeit in der Notaufnahme, die empfundene Prioritätensetzung bei der Triage sowie Kommunikationsprobleme in Stresssituationen. Besonders kritisch sind Vorwürfe der Fehleinschätzung bei der Triage oder der zu späten Erkennung schwerwiegender Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Klinikärzte haben im Gegensatz zu niedergelassenen Ärzten den Klinikjuristen als Unterstützung bei komplexen Beschwerden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Notfallmediziner sollten alle klinisch relevanten Entscheidungen in der Notaufnahme lückenlos dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Notärzten, ihren Berufshaftpflichtschutz auf die Notarzttätigkeit auszudehnen.

Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.

Quellen

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