Onkologische Praxen verordnen teure Krebsmedikamente, die einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen. Die Budgetierung stellt Onkologen vor besondere Herausforderungen, da lebensnotwendige Therapien nicht aus Kostengründen verweigert werden dürfen. Gleichzeitig drohen bei Überschreitung der Richtgrößen Regressforderungen durch die Krankenkassen.

Hintergrund

Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt auch für Onkologen, obwohl onkologische Arzneimittel häufig außerhalb der regulären Budgets abgerechnet werden. Für die Verordnung von Krebsmedikamenten gelten besondere Regelungen, etwa im Rahmen von Arzneimittelvereinbarungen und Rabattverträgen der Krankenkassen. Das Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet den Zusatznutzen neuer Krebsmedikamente nach dem AMNOG-Verfahren, was die Therapieauswahl beeinflusst. Onkologen müssen ihre Verordnungen sorgfältig dokumentieren und bei Prüfungen stichhaltig begründen können. Zudem gewinnen Biosimilars in der Onkologie an Bedeutung und bieten Einsparpotenzial.

Praktische Hinweise für Ärzte

Führen Sie eine laufende Verordnungsanalyse durch und nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit jeder teuren Verordnung ausführlich in der Patientenakte. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Rabattverträge und setzen Sie Biosimilars ein, wo medizinisch vertretbar. Nutzen Sie Praxissoftware mit integrierten Budgetcontrolling-Funktionen.

Regressrisiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen können existenzbedrohend sein. Ärzteversichert berät Onkologen zu speziellen Versicherungslösungen, die auch Regressforderungen aus Verordnungsprüfungen absichern können.

Quellen

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