Onkologen erhalten häufig Anfragen für ärztliche Gutachten von Rentenversicherungsträgern, Sozialgerichten, privaten Kranken- und Lebensversicherungen sowie Gerichten in Behandlungsfehlerstreitigkeiten. Der Umgang mit Gutachten erfordert rechtliche Sorgfalt, ausreichende Vergütungsverhandlung und die Prüfung eigener Haftungsrisiken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Onkologen werden häufig als gerichtliche Sachverständige oder als Gutachter für Sozialleistungsträger beauftragt
  • Gutachten werden nach JVEG (gerichtlich) oder individuell vereinbarten Stundensätzen vergütet
  • Haftungsrisiken aus Gutachten sind durch eine spezielle Gutachterhaftpflicht oder die bestehende Berufshaftpflicht abzudecken

Ausführliche Antwort

Onkologen sind aufgrund ihrer Spezialisierung besonders gefragt, wenn es um die Beurteilung von Krebserkrankungen in Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Schadenersatzansprüchen geht. Gerichtliche Sachverständige werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet: der Stundensatz liegt je nach Honorargruppe zwischen 75 und 125 Euro. Privatgutachten für Versicherungsgesellschaften oder Rechtsanwälte werden individuell vereinbart, oft deutlich höher.

Vor der Übernahme einer Gutachterbestellung sollten Onkologen prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht (zum Beispiel behandelnder Arzt des Patienten) und ob ihre Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeiten einschließt. Viele Standardtarife der Berufshaftpflicht decken Gutachterleistungen mit ab, sofern sie im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit stehen. Bei regelmäßiger Gutachtertätigkeit ist eine separate Gutachterhaftpflicht sinnvoll.

Die Dokumentationspflicht bei Gutachten ist umfangreich: Onkologen müssen nach dem aktuellen Stand der Medizin urteilen, alle relevanten Befunde auswerten und ihre Schlussfolgerungen nachvollziehbar begründen. Eine fehlerhafte Begutachtung kann zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn ein Beteiligter durch das Gutachten Nachteile erleidet.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Onkologen, die regelmäßig Gutachten erstellen, sollten ihren Versicherungsschutz explizit auf die Gutachtertätigkeit prüfen lassen. Ärzteversichert empfiehlt, die bestehende Berufshaftpflicht auf entsprechende Klauseln zu analysieren und bei Bedarf eine separate Absicherung zu ergänzen.

Quellen und weiterführende Informationen

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