Die Budgetierung ist für Orthopäden eine der zentralen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen in der Niederlassung, da Gesamtvergütung und Regelleistungsvolumina (RLV) das Honorar deckeln. Effizientes Praxismanagement, gezielte Privatleistungen und eine kluge Patientensteuerung helfen, trotz Budget wirtschaftlich zu arbeiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die abrechenbaren Kassenpunkte pro Quartal und führt bei Überschreitung zu einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung durch die KV
- Orthopäden können innerhalb des Budgets durch Praxisbesonderheiten (z.B. hoher Anteil von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Multimorbiditäten) eine Erhöhung des RLV beantragen
- IGeL-Leistungen wie Stoßwellentherapie, Chirotherapie, TENS oder spezielle Ganganalysen liegen außerhalb des EBM-Budgets und können nach GOÄ privat berechnet werden
Ausführliche Antwort
Orthopäden rechnen den überwiegenden Teil ihrer Leistungen über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit der KV ab. Das praxisbezogene RLV wird quartalsmäßig auf Basis der Fallzahl und der KV-spezifischen Fallpunktzahl berechnet. Überschreitet eine Praxis ihr RLV, werden Leistungen nur mit einem geminderten Punktwert vergütet.
Strategisch empfiehlt sich eine regelmäßige Analyse der Quartalsabrechnung: Welche Leistungen werden im Verhältnis zur Punktzahl häufig erbracht? Wo entstehen unwirtschaftliche Kombinationen? Viele orthopädische KVen bieten Beratungsangebote zur Honoraroptimierung an. Zudem sollten Orthopäden die Möglichkeit der Fallzahlerhöhung durch Erschließung neuer Patientengruppen prüfen.
Parallel zur Kassenversorgung ermöglicht ein ausgebautes Privatliquidationsangebot wirtschaftliche Stabilität: Sportmedizinische Untersuchungen, Stoßwellentherapie oder orthopädische Einlagen nach GOÄ-Ziffer 3010 ff. sind attraktive Ergänzungen, sofern sie klar und transparent gegenüber den Patienten kommuniziert werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Schallende Einnahmen durch Budgetüberschreitung können Rückforderungen der KV auslösen, die die Praxisliquidität gefährden. Ärzteversichert berät orthopädische Praxen dazu, ob ein Berufsrechtsschutz und eine Forderungsausfallversicherung für KV-Honorare wirtschaftlich sinnvoll sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Regelleistungsvolumen und Honorar
- Gesetze im Internet – § 87b SGB V Vergütung Vertragsärzte
- Bundesärztekammer – GOÄ Orthopädie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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