Palliativmediziner werden seltener als Gutachter beauftragt als operativ tätige Fachärzte, doch wenn es dazu kommt, handelt es sich oft um ethisch und rechtlich besonders sensible Fragestellungen. Themen wie Sterbehilfe, Schmerztherapie und Patientenverfügungen können Gegenstand von Gutachten sein. Wer hier fundiert urteilt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit am Lebensende.

Hintergrund

Im Bereich der Palliativmedizin können Gutachten bei Streitigkeiten über Patientenverfügungen, die Angemessenheit von Schmerztherapien oder im Zusammenhang mit dem Sterbehilferecht angefordert werden. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer fordert Neutralität und Fachkompetenz vom gutachtenden Arzt. Seit der Legalisierung der assistierten Suizidbeihilfe durch das Bundesverfassungsgericht gibt es neue rechtliche Fragen, für die palliativmedizinisches Expertenwissen gefragt ist. Die Vergütung gerichtlich beauftragter Gutachten richtet sich nach dem JVEG. Ethische Grundsätze der Palliativversorgung fließen in Gutachten immer als Bewertungsrahmen ein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lehnen Sie Gutachtenanfragen ab, wenn Sie in einem früheren Behandlungsverhältnis zum Patienten standen. Halten Sie bei ethisch heiklen Fragen Rücksprache mit einer medizinethischen Beratungsstelle. Vereinbaren Sie Honorar und Fristen schriftlich. Dokumentieren Sie Ihre Schlussfolgerungen nachvollziehbar und neutral.

Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte explizit die Gutachtertätigkeit umfassen. Ärzteversichert berät Palliativmediziner bei der Auswahl eines passenden Versicherungsschutzes, der auch bei ungewöhnlichen Gutachtenkonstellationen greift.

Quellen

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