Beschwerden in der Palliativmedizin sind in einem besonderen Spannungsfeld verortet: Patienten und Angehörige befinden sich in einer extremen Ausnahmesituation und stellen hohe Anforderungen an Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit. Beschwerden können sich auf die Schmerztherapie, die Kommunikation über Prognosen oder das Sterbebegleitungskonzept beziehen. Ein offenes, empathisches Beschwerdemanagement ist hier wichtiger denn je.
Hintergrund
Das Patientenrechtegesetz (§ 630a ff. BGB) gilt auch in der Palliativmedizin und schreibt umfassende Aufklärung und Dokumentation vor. Angehörige schwer kranker oder verstorbener Patienten machen Beschwerden häufig auch nach dem Tod des Patienten geltend. Die Bundesärztekammer hat ethische Leitlinien zur Sterbebegleitung herausgegeben, die als Maßstab für ärztliches Handeln dienen. Beschwerden über Behandlungsfehler können über Schlichtungsstellen der Ärztekammern oder gerichtlich verfolgt werden. Besonders wichtig ist die transparente Kommunikation über Therapieziele und deren Änderung im Krankheitsverlauf.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie Beschwerdegespräche stets in ruhiger Atmosphäre und dokumentieren Sie den Inhalt schriftlich. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung durch psychosoziales Fachpersonal. Informieren Sie bei ernsthaften Vorwürfen sofort Ihre Berufshaftpflichtversicherung. Ein strukturiertes internes Beschwerdemanagement hilft, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Ärzteversichert unterstützt Palliativmediziner bei der Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch die besonderen Risiken der Sterbebegleitung und Schmerztherapie berücksichtigt.
Quellen
- Bundesärztekammer: Ethische Grundsätze der Sterbebegleitung
- KBV: Qualitätsmanagement in der Praxis
- Bundesministerium der Justiz: BGB §630a Patientenrechte
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