Pathologische Praxen und Institute haben eine besondere Kostenstruktur, die durch teure Reagenzien, hochspezialisierte Laborgeräte und qualifiziertes Personal geprägt ist. Die Budgetierung erfordert eine enge Verzahnung von medizinischer und betriebswirtschaftlicher Planung. Gleichzeitig unterliegen Pathologen als Vertragsärzte dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hintergrund
Die Vergütung pathologischer Leistungen erfolgt über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wobei Laborleistungen, histologische Untersuchungen und molekularpathologische Analysen unterschiedlich bewertet werden. Molekularpathologische Spezialuntersuchungen für die Onkologie sind häufig Gegenstand von Sondervereinbarungen mit den Krankenkassen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V verpflichtet Pathologen, ressourcenschonend zu arbeiten. Über Wirtschaftlichkeitsprüfungen können Kassenärztliche Vereinigungen Regressforderungen geltend machen. Eine regelmäßige Analyse der eigenen Abrechnungsdaten ist unverzichtbar.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie quartalsweise Soll-Ist-Vergleiche Ihrer Abrechnungsdaten durch und nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Investieren Sie in Praxissoftware mit Budgetcontrolling-Funktion und überprüfen Sie regelmäßig Ihre Einkaufskonditionen für Reagenzien. Dokumentieren Sie die medizinische Notwendigkeit teurer Spezialuntersuchungen ausführlich.
Regressrisiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen können finanziell belastend sein. Ärzteversichert berät Pathologen zu passenden Versicherungslösungen und hilft, das finanzielle Risiko aus Abrechnungsprüfungen abzusichern.
Quellen
- KBV: EBM Laborleistungen
- GKV-Spitzenverband: Wirtschaftlichkeitsgebot
- Bundesärztekammer: Labordiagnostik
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