Pathologen werden insbesondere für Gutachten im Bereich Obduktionen, histologische Befundbeurteilungen und Tumordiagnostik herangezogen. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen schätzen das spezialisierte Fachwissen der Pathologie bei der Aufklärung ungeklärter Todesfälle oder bei Streitigkeiten über Krebsdiagnosen. Ein professioneller Umgang mit diesen Anfragen ist für Reputation und Rechtssicherheit entscheidend.

Hintergrund

Gerichtlich beauftragte Gutachten eines Pathologen unterliegen den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) und müssen den Grundsätzen der Unparteilichkeit gerecht werden. Bei strafrechtlich relevanten Fragestellungen, etwa bei ungeklärten Todesfällen, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft üblich. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer legt fest, dass Gutachter nur in ihrem fachlichen Kompetenzbereich tätig werden dürfen. Molekularpathologische Gutachten spielen zunehmend eine Rolle bei Erbstreitigkeiten und Vaterschaftsfragen. Die Qualitätssicherung in der Pathologie ist durch die Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Nehmen Sie nur Gutachten an, für die Sie die nötige Fachkompetenz besitzen. Vereinbaren Sie schriftliche Verträge mit Honorar und Fristen bei Privat- und Versicherungsaufträgen. Achten Sie auf vollständige und neutrale Befunderhebung. Bewahren Sie alle Präparate und Dokumentationen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

Ärzteversichert berät Pathologen zu Berufshaftpflichtversicherungen, die auch die Gutachtertätigkeit und das spezifische Risikoprofil der Pathologie angemessen abdecken.

Quellen

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