Psychiatrische Praxen sind durch zeitintensive Gesprächsleistungen geprägt, die im EBM vergleichsweise gering vergütet werden. Gleichzeitig steigen die Behandlungsbedarfe und die Wartezeiten. Die Budgetierung erfordert daher eine besonders sorgfältige Planung des Leistungsvolumens, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
Hintergrund
Die Vergütung psychiatrischer Leistungen erfolgt über spezifische EBM-Positionen für Gesprächstherapie, psychiatrische Grundversorgung und Krisenintervention. Psychopharmaka machen einen weiteren Kostenfaktor aus und unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Psychiater sind häufig mit Budgetüberschreitungen konfrontiert, wenn sie komplexe Patienten mit langen Behandlungsverläufen versorgen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten Beratungen zur Leistungsplanung an. Besondere Herausforderungen entstehen durch die Versorgung von Patienten, die eigentlich stationärer Behandlung bedürfen, aber ambulant versorgt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie Ihr Leistungsvolumen quartalsweise und führen Sie regelmäßige Abrechnungsanalysen durch. Nutzen Sie die Kodierberatung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dokumentieren Sie Behandlungsnotwendigkeit und Therapieverlauf lückenlos, um bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gut vorbereitet zu sein. Erwägen Sie die Delegation geeigneter Aufgaben an psychiatrische Fachkräfte.
Ärzteversichert unterstützt Psychiater dabei, den richtigen Versicherungsschutz zu finden, der auch finanzielle Risiken aus Regressverfahren abdeckt und auf die Besonderheiten der psychiatrischen Praxis zugeschnitten ist.
Quellen
- KBV: EBM Psychiatrie und Psychosomatik
- GKV-Spitzenverband: Wirtschaftlichkeitsgebot
- Bundesärztekammer: Psychiatrie und Psychotherapie
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