Radiologische Praxen zeichnen sich durch einen hohen Kapitalbedarf für Geräte wie MRT, CT und Röntgeneinrichtungen aus. Die Budgetplanung muss daher die Abschreibungen, Wartungskosten und die gerätespezifische Vergütungsstruktur des EBM berücksichtigen. Gleichzeitig unterliegen Radiologen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und müssen ihre Leistungsmengen sorgfältig steuern.
Hintergrund
Radiologische Leistungen werden im EBM über spezifische Gebührenordnungspositionen abgerechnet, die nach Modalität und Untersuchungsregion differenziert sind. Kontrastmittelkosten und die Anschaffung neuer Bildgebungstechnik belasten das Budget erheblich. Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V gilt auch für die Bildgebungsdiagnostik, und bei Überversorgung können Krankenkassen Regressforderungen stellen. Budgetverhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung sind für große radiologische Gemeinschaftspraxen ein wichtiges Instrument. Zudem gewinnt die Teleradiologie an Bedeutung und verändert die Kostenstruktur.
Praktische Hinweise für Ärzte
Führen Sie eine detaillierte Geräte- und Leistungskosten-Rechnung und integrieren Sie sie in Ihr jährliches Budgetplan. Prüfen Sie regelmäßig, ob sich Investitionen in neue Geräte wirtschaftlich rentieren. Nutzen Sie Rahmenverträge für Kontrastmittel und Verbrauchsmaterialien. Analysieren Sie quartalsweise Ihre Abrechnungsdaten im Vergleich zu den Richtgrößen der KV.
Ärzteversichert hilft Radiologen, neben der Betriebsausfallversicherung auch Absicherungen für Regressrisiken aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu finden.
Quellen
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